Impressum

Relofair GmbH

Bockenheimer Landstraße 106

60323 Frankfurt am Main

Deutschland


Kontakt

Geschäftsführer: Felix Bußmann & Justin Adam

Telefon: +49 163 6300907

E-Mail: office@relofair.com


Handelsregister:

HRB 131083

Amtsgericht Frankfurt am Main


Umsatzsteuer-ID

Gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE361573451


Steuernummer:

047 242 34944

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Relofair GmbH (Partner)

Stand: 01.12.2023

1. Geltungsbereich

1.1 Relofair GmbH ("Relofair") fungiert als Betreiber einer Online-Plattform für Transport- und Umzugsservices ("Dienstleistungen"). Das Hauptziel von Relofair besteht darin, Nutzer der Plattform (“Nutzer”), insbesondere  Dienstleister (Transport- und Umzugsunternehmen, auch "Umzugsunternehmen" genannt) untereinander und mit Vermittlern von fertig-geplanten Umzügen  ("Umzugsvermittler"), sowie Vermittlern von Leads bzw. Umzugsanfragen  (“Lead Generatoren”) effektiv zu vernetzen und die Ausführung einzelner Aufträge zu optimieren. Der Vertragsabschluss bezüglich der Dienstleistungen erfolgt direkt zwischen den Umzugsunternehmen oder zwischen den Umzugsunternehmen und dem Umzugsvermittler bzw. Lead Generatoren. Durch die Online-Plattform von Relofair werden die beiden Vertragsparteien  lediglich zusammengeführt, wobei Relofair Qualitätsanforderungen festlegt und im Falle von Konflikten zwischen den Vertragsparteien  vermittelt. Zusätzlich kümmert sich Relofair um den Zahlungsverkehr im Namen der Umzugsunternehmen, sowie der Umzugsvermittler, um den Zahlungsprozess zu erleichtern und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

1.2 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung zwischen Relofair und den Umzugsunternehmen, welche für die Ausführung einzelner Aufträge die Plattform Relofair nutzen, finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") von Relofair in der jeweils aktuellen Version Anwendung. Mit der Übermittlung eines Angebots über die Plattform von Relofair erkennt der Nutzer die alleinige Verbindlichkeit der jeweils aktuellen Version der AGB an.

1.3 Ungeachtet von Übersetzungen dieser AGB, ist die Version in deutscher Sprache verbindlich.

2. Online-Plattform / Prozesse

2.1 Im Wesentlichen ermöglicht Relofair den Umzugsunternehmen, fertig geplante Aufträge für Transport- und Umzugsdienstleistungen und Leads (Umzugsanfragen) zu erhalten, sowie eigene fertig-geplante Umzüge an andere Umzugsunternehmen zu vermitteln und entsprechende Verträge abzuschließen.

2.2 Akquise fertig geplanter Umzugsaufträge:

Umzugsunternehmen haben die Möglichkeit, unverbindliche Angebote für auf dem Marktplatz gelistete Umzugsaufträge abzugeben. Diese Angebotserstellung ist kostenfrei. Die auf dem Marktplatz angebotenen Umzugsaufträge sind sorgfältig geplant und beinhalten alle wesentlichen Informationen, die notwendig sind, um ein Festpreisangebot an den Umzugsvermittler zu richten.

Der für den Umzugsauftrag vorgeschlagene Preis gilt als Pauschalbetrag und bleibt für einen Zeitraum von sieben Tagen verbindlich. Ein Austausch der Kontaktdaten zwischen dem Umzugsunternehmen und dem Umzugsvermittler erfolgt nur dann, wenn der Umzugsvermittler den angebotenen Preis akzeptiert. Eine verbindliche Buchung des Umzugsauftrages ist erst nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Transaktionsgebühren abgeschlossen. Mit der Begleichung dieser Gebühren ist der Vertrag zwischen den beteiligten Parteien formal abgeschlossen.

2.3  Vermittlung fertig geplanter Umzugsaufträge:

Umzugsunternehmen haben die Möglichkeit, ihre eigenen, vorab geplanten Umzugsaufträge auf dem Relofair-Marktplatz einzustellen, um diese an andere ausführende Umzugsunternehmen zu vermitteln. Bei der Einstellung eines Umzugsauftrages auf den Marktplatz müssen folgende Informationen obligatorisch angegeben werden: 

  • das Umzugsdatum inklusive möglicher Flexibilität
  • die Adressen des Auszugs- und des Einzugsortes
  • das Umzugsvolumen inklusive einer detaillierten Aufstellung (UGL) als Dokument
  • der Zielpreis, zu dem der Auftrag vermittelt werden soll
  • anonymisierte Kundendetails, 
  • Details zum Auszugsort (Laufdistanz, Stockwerk, Vorhandensein eines Fahrstuhls, Gebäudetyp)
  • Details zum Einzugsort (Laufdistanz, Stockwerk, Vorhandensein eines Fahrstuhls, Gebäudetyp)
  • eine Auflistung etwaiger Sonderleistungen. 

Nach eingehender Prüfung durch Relofair wird der Auftrag anonymisiert auf dem Marktplatz veröffentlicht. Ausführende Umzugsunternehmen können anschließend Festpreisangebote für die Übernahme des Auftrags abgeben. Der Umzugsvermittler hat die Möglichkeit, basierend auf Bewertungen, Zertifikaten und der Segmentierung des bietenden Unternehmens, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme eines Angebots durch den Umzugsvermittler gilt als verbindlich. 

Nach der Annahme werden die Kontaktdaten beider Umzugsunternehmen ausgetauscht, um die weitere Abwicklung und Kommunikation zu ermöglichen.

2.4 Nutzung des Relofair Dispositionstool:

Umzugsunternehmen haben die Möglichkeit,  das Relofair-Dispositionstool kostenfrei zu nutzen, um ihre Umzugsplanung zu optimieren. Das Tool bietet eine umfassende Übersicht über den Auftragskalender in Listen- und Kalenderansicht und ermöglicht durch den integrierten Matching-Algorithmus einen automatischen Datenabgleich der eigenen Umzüge mit auf dem Markt verfügbaren Aufträgen, die als optimale Bei-und Rücklademöglichkeiten identifiziert werden. 

Um von den Vorteilen des Tools zu profitieren müssen Umzugsunternehmen alle bevorstehenden Umzüge aus Ihrem Auftragskalender mit folgenden obligatorischen Angaben hochladen:

  • Umzugsdatum
  • Flexibilität beim Umzugsdatum
  • Aus- und Einzugsort
  • Umzugsvolumen in m3

Sobald alle Umzüge hochgeladen sind, sucht der integrierte Matching-Algorithmus automatisiert nach passenden Bei- und Rückladungen und schlägt diese dem Umzugsunternehmen als Matches vor. Das Umzugsunternehmen hat die Möglichkeit, die Umzüge, die als Match angezeigt werden, zu einem eigenen Preis anzufragen und im besten Fall zu akquirieren, um die vorhandene Leerfahrt zu eliminieren. 

3. Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Umzugsvermittler bzw. Lead Generator und ausführendem Umzugsunternehmen

Um den Vertragsabschluss zwischen Umzugsvermittler bzw. Lead Generator und ausführendem Umzugsunternehmen zu vereinfachen, akzeptieren die Vertragsparteien folgende allgemeine Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt zwischen dem Umzugsvermittler bzw. Lead Generator  und ausführendem Umzugsunternehmen über die vereinbarten Dienstleistungen. Relofair verpflichtet die Nutzer durch separate allgemeine Vertragsbedingungen, die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen ebenfalls zu akzeptieren. Die Angebotserstellung von Umzugsunternehmen, sowie das Hochladen von fertig-geplanten Aufträgen  über die Plattform von Relofair gilt als stillschweigende Anerkennung der folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

3.1. Registrierung auf der Plattform

Die Registrierung als Fachkraft bei Relofair erfolgt durch die wahrheitsgemäße und vollständige Bereitstellung aller durch das Anmeldeformular vorgeschriebenen Daten. Nach Erhalt dieser Daten wird das Umzugsunternehmen üblicherweise von einem von Relofair beauftragten Partner Manager kontaktiert, um weitere Informationen und Legitimationsunterlagen anzufordern. Insbesondere werden folgende Unterlagen von der Fachkraft benötigt:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister Anmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
  • Versicherungsnachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung
  • Versicherungsnachweis für eine gültige Transportversicherung

Relofair prüft die bereitgestellten Daten und Unterlagen auf ihre Richtigkeit. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Umzugsunternehmen vollständig bei Relofair registriert.

3.2. Pflichten des Umzugsunternehmens bei Auftragsannahme

3.2.1 Das Umzugsunternehmen verpflichtet sich folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges bei jedem Auftrag zu erfüllen:

  • Planung und Organisation des Umzuges
  • An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges
  • Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
  • Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
  • Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
  • Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
  • Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
  • Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
  • Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)

Weitergehende Leistungen können, wenn und soweit von dem Umzugsunternehmen angeboten, gegen zusätzliches Entgelt vom Umzugsvermittler verlangt werden. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:

  • Auf- und Abbau von Möbeln, Lampen und Küchen
  • Ein- und Auspacken von Umzugsgut
  • Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern
  • Gestellen von Möbelliftern
  • Gestellung von Verpackungsmaterialien
  • Einlagerung von Umzugsgut
  • Abschluss von zusätzlichen Versicherungen
  • Klavier-, Motorrad- & PKW Transporte
  • Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Relofair unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden zusätzlich zu vergüten.

3.2.2 Das Umzugsunternehmen hat die Transporte mit von ihm bereitgestellten, geeigneten und verkehrssicheren Fahrzeugen sowie mit geeignetem und geschultem Fahrpersonal, das die erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzt, durchzuführen.

3.2.3 Das Umzugsunternehmen verpflichtet sich dazu, bei sämtlichen Leistungen, die gemäß den jeweiligen Aufträgen erbracht werden, zuverlässige und fachlich geschulte Mitarbeiter einzusetzen. Sofern Gefahrgut transportiert wird, müssen die Mitarbeiter über entsprechende Schulungsbescheinigungen verfügen. Ferner müssen die Mitarbeiter, die mit der Beförderung des Umzugsguts betraut sind, eine gültige Fahrerlaubnis sowie ausreichende Fahrpraxis besitzen, die bei den Fahrten im Rahmen der Aufträge mitgeführt werden müssen.

Das Umzugsunternehmen gewährleistet und sichert zu, dass bei jedem Auftrag mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter bzw. Ansprechpartner vor Ort anwesend sein wird. Dies gewährleistet eine effektive und klare Kommunikation während der Auftragsabwicklung.

3.2.4 Durch die Registrierung als Relofair-Partner bestätigt das Umzugsunternehmen, dass sie sämtliche rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Möbeltransport erfüllt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich das Umzugsunternehmen, mindestens die nachfolgend aufgeführten Dokumente vorzulegen:

  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregister Anmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
  • Versicherungsnachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung
  • Versicherungsnachweis für eine gültige Transportversicherung

Etwaige Änderungen bezüglich dieser Dokumente sind Relofair innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail oder Fax mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht bezieht sich auch auf Fälle wie die Entziehung der Gewerbeerlaubnis, eine Kündigung durch den Versicherer oder vergleichbare Ereignisse.

3.2.5 Das Umzugsunternehmen verpflichtet sich vertraglich, bei der Abwicklung von durch Relofair oder Relofair Partner  vermittelten Aufträgen keinerlei Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns zu begehen. Das Umzugsunternehmen wird die Leistungen von Relofair auch anderweitig nicht dazu nutzen, um gegen die genannten gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit oder den gesetzlichen Mindestlohn zu verstoßen oder derartige Verstöße vorzubereiten.

3.2.6 Das Umzugsunternehmen verpflichtet sich vertraglich, Relofair unverzüglich über jegliche Änderungen oder Stornierungen eines durch Relofair vermittelten Auftrags zu informieren. Die Mitteilung hat innerhalb eines Zeitraums von 2 Tagen nach Kenntniserlangung zu erfolgen.

3.3. Pflichten des Umzugsvermittlers bzw. Lead Generator

3.3.1: Genaue Angaben über Umfang, sowie den vertraglichen Leistungen  des Umzug, insbesondere bezüglich folgender Eckdaten: 

  • Vollständige Umzugsgutliste mit Angabe des Transportvolumen in m3
  • Richtige Angabe des Umzugsdatum (bei flexiblem Umzugsdatum Angabe des finalen Termins mindestens 14 Tage davor)
  • Auszugsadresse (PLZ / Stadt) inkl. Angabe des Laufweg vom LKW zur Haustür, sowie der genaue Etagenanzahl
  • Zwischenstopp (PLZ / Stadt; falls vorhanden) inkl. Angabe des Laufweg vom LKW zur Haustür, sowie der genaue Etagenanzahl
  • Einzugsadresse (PLZ / Stadt) inkl. Angabe des Laufweg vom LKW zur Haustür, sowie der genaue Etagenanzahl
  • Auf- und Abbau von Möbeln, Lampen und Küchen (falls vorhanden)
  • Ein- und Auspacken von Umzugsgut (falls vorhanden)
  • Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern (falls vorhanden)
  • Gestellen von Möbelliftern (falls vorhanden)
  • Gestellung von Verpackungsmaterialien (falls vorhanden)
  • Einlagerung von Umzugsgut (falls vorhanden)
  • Abschluss von zusätzlichen Versicherungen (falls vorhanden)
  • Klavier-, Motorrad- & PKW Transporte (falls vorhanden)

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder gibt der Umzugsvermittler fehlerhafte Angaben zu den vertraglichen Leistungen vom Auftrag, können ggfs. Mehraufwandszahlungen vom ausführenden Umzugsunternehmen gefordert werden (siehe Punkt 4: Mehraufwand)

3.3.2 Ausschließliche Auftragsvermittlung eigener Kunden

Der Umzugsvermittler garantiert, dass ein gültiger Umzugsvertrag zwischen ihm und dem

Endkunden besteht. Des Weiteren versichert der Umzugsvermittler, dass der Endkunde darüber

informiert ist und zustimmt, dass für die Ausführung des Auftrags ein Nachunternehmer

eingesetzt wird. Diese Zusicherung ist essentiell, um die Transparenz gegenüber dem

Endkunden zu wahren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Art der

Auftragsabwicklung informiert sind.

3.3.3 Kommunikation zum Endkunden

Der Umzugsvermittler ist für die gesamte Kommunikation mit dem Endkunden verantwortlich,

bis der Umzugsauftrag erfolgreich abgeschlossen ist. Dies umfasst die Koordination und

Planung des Umzugs sowie die gesamte Nachbereitung, einschließlich der Bearbeitung

eventueller Reklamationen oder der Schadensregulierung nach dem Umzug. Der

Umzugsvermittler gewährleistet somit eine kontinuierliche und effektive Kommunikation mit

dem Endkunden, um eine reibungslose und zufriedenstellende Abwicklung des Umzugs zu

sichern.

3.4. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

3.4.1 Nutzung der Relofair Plattform:

Die Nutzung der Relofair Plattform inkl. aller vorhandenen Funktionen  sind vollständig kostenfrei. 

3.4.2 Vermittlungsprovisionen an Relofair:

Relofair berechnet lediglich eine erfolgsbasierte Vermittlungsprovision für die ausführenden Umzugsunternehmen, die über die Relofair Plattform Aufträge akquirieren. 

Für Umzugsunternehmen oder Drittpartner, die über die Relofair Plattform Aufträge vermitteln (“Umzugsvermittler”)  bleibt die Nutzung kostenfrei.

3.4.2.1 Vermittlungsprovision bei Umzügen von Relofair:

Für das ausführende Umzugsunternehmen entstehen Kosten für einen von Relofair direkt vermittelten Umzug  ausschließlich bei einem erfolgreich abgeschlossenen und durchgeführten Auftrag in Form einer Erfolgsprovision. Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach dem Wert des Auftrags und beträgt 15% des Auftragswerts, sofern der Auftrag einen Betrag von 1000,00€ oder mehr umfasst. Bei Aufträgen mit einem Wert unter 1000,00€ beträgt die Provision 20%. Abweichende Provisionen können je nach Vereinbarung getroffen werden

Die Provision wird als Reservierungsgebühr vom Nutzer bei Buchung der Dienstleistungen entrichtet und von Relofair bei der Auszahlung einbehalten.

3.4.2.2 Vermittlungsprovision bei Umzügen von Umzugsvermittler:

Für das ausführende Umzugsunternehmen entstehen Kosten für einen von Umzugsvermittler vermittelten Umzug ausschließlich bei einem erfolgreich akquirierten Auftrag in Form einer Erfolgsprovision. Die Höhe der Erfolgsprovision beträgt 10% des Auftragswerts. Abweichende Provisionen können je nach Vereinbarung getroffen werden

Die Provision wird bei erfolgreicher Annahme des Angebots durch den Umzugsvermittler fällig und wird automatisiert von Relofair eingezogen.

3.4.2.3 Kosten für den Kauf von Leads bzw. Umzugsanfragen:

Für das Umzugsunternehmen entstehen direkt beim Kauf der Leads bzw. Umzugsanfragen, Kosten für die Vermittlung von relevanten Kunden- und Auftragsinformationen. Es gelten die auf dem Marktplatz angegebenen  Kaufpreise.

Der Kaufpreis wird bei der Freischaltung der Kontakt- und Auftragsinformationen fällig und wird automatisiert von Relofair eingezogen.

3.4.3 Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele für Nutzer:

Relofair übernimmt die vollständige Zahlungsabwicklung bei aller über die Relofair Plattform ausgeführten Transaktionen, um die manuelle Arbeit der Rechnungserstellung und Rechnungsprüfung zu minimieren und dem Risiko eines Zahlungsausfalls durch den Auftraggeber entgegenzuwirken.

3.4.2.1 Zahlungsprozess und Bedingungen für ausführende Umzugsunternehmen

Das ausführende Umzugsunternehmen erhält die Bezahlung für einen erfolgreich

abgeschlossenen Umzugsauftrag automatisch innerhalb von 14 Tagen nach

Auftragsabschluss durch Relofair. Der ausgezahlte Betrag, abzüglich anfallender

Provisionen, wird direkt und automatisiert auf das hinterlegte Bankkonto des

Umzugsunternehmens überwiesen. 

Die Zahlung der Provisionsgebühr an Relofair erfolgt bei erfolgreicher Akquise des

Umzugsauftrags und wird im Anschluss automatisiert über die hinterlegte

Zahlungsmethode (Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat) eingezogen.

3.4.2.2 Zahlungsprozess und Bedingungen für Umzugsvermittler

Relofair vereinfacht den Auftragsvermittlungsprozess, indem es die Rechnungsstellung

für das ausführende Umzugsunternehmen übernimmt. Nach einem erfolgreich

abgeschlossenen Umzugsauftrag wird dem Umzugsvermittler automatisch eine

Rechnung über den vereinbarten Gesamtbetrag mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen

zugesendet. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, zieht Relofair den Betrag

automatisiert über die hinterlegte Zahlungsmethode (SEPA-Lastschrift oder

Kreditkarte) ein und sorgt für die ordnungsgemäße Auszahlung an das ausführende

Umzugsunternehmen

3.4.5 Nutzung von Zahlungsdienstleister

Relofair implementiert Stripe als offiziellen Zahlungsdienstleister. Im Rahmen dieser Kooperation sind die Nutzer von Relofair verpflichtet, sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Stripe zu halten, die für sämtliche Zahlungstransaktionen auf der Plattform gelten. Zudem müssen Nutzer im Zuge des Onboarding-Prozesses auf der Relofair-Plattform eine "Know-Your-Customer" (KYC) Identitätsüberprüfung durch Stripe durchlaufen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung des automatisierten Zahlungsmanagements auf der Plattform ist. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, sich mit den Stripe AGBs vertraut zu machen, um ein vollständiges Verständnis des Zahlungsprozesses zu gewährleisten.

3.5 Datumsänderung & Stornierung

 3.5.1 Datumsänderungen

Eine Änderung des Umzugsdatums bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Bei Terminverschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn wird eine Gebühr von 150,00€ von Relofair im Namen der begünstigten Partei erhoben. Erfolgt die Verschiebung weniger als 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn, werden 60% des Gesamtbetrags des gebuchten Auftrags berechnet. Änderungen außerhalb dieser Fristen sind kostenfrei, wobei Gebühren entfallen können, wenn die gebuchte Firma diese für nicht erforderlich hält. Alle Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

3.5.2 Stornierungen durch Relofair bzw. Umzugsvermittler

Relofair Endkunde bzw. der Umzugsvermittler  hat gegenüber der Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 20 Arbeitstage vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, kann das ausführende Umzugsunternehmen eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:

  • Stornierung innerhalb von weniger als 20 Arbeitstage bis 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages;
  • Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 85% des vereinbarten Gesamtbetrages.

Falls während der Buchung Umzugskartons oder zusätzliches Umzugsmaterial gekauft wurden, werden die Kosten zu keinem Zeitpunkt zurückerstattet.

3.5.3 Stornierungen durch Fachkraft

Das Umzugsunternehmen hat gegenüber Relofair bzw. dem Umzugsvermittler das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 30 Arbeitstage vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, kann Relofair bzw. der Umzugsvermittler  eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:

  • Stornierung innerhalb von weniger als 30 Arbeitstage bis 21 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 15% des vereinbarten Gesamtbetrages;
  • Stornierung innerhalb von weniger als 21 Arbeitstage bis 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 25% des vereinbarten Gesamtbetrages;
  • Stornierung innerhalb von weniger als 14 Arbeitstage bis 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung: 50% des vereinbarten Gesamtbetrages;
  • Stornierung innerhalb von weniger als 7 Arbeitstage bis zum Beginn der Dienstleistung: 100% des vereinbarten Gesamtbetrages;

3.5.4 Vermittlungsprovision bei Stornierungen

Bei Stornierungen der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 30 Arbeitstage vor Ausführung der Dienstleistung kann Relofair die volle Vermittlungsprovision vom ursprünglichen Umzugsgesamtpreises in Rechnung stellen.

3.6 Regelung von Mehraufwenden 

3.6.1 Für den Fall, dass sich die durch Relofair bzw. dem Umzugsvermittler  übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für das ausführende Umzugsunternehmen führt, haben die ausführenden Umzugsunternehmen folgende Rechte:

  • Die Dienstleistung entsprechend den vom Nutzer getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),
  • oder – falls beide Vertragsparteien  zustimmen – dem umziehenden Endkunden den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostensätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.
  • Können sich der umziehende Endkunde und das Umzugsunternehmen nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der umziehende Endkunde die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, kann Relofair als unabhängige Partei bei der Entscheidung hinzugezogen werden. 

3.6.2 Im Falle einer durch den umziehenden Endkunden verursachten Verspätung können von dem ausführendem Umzugsunternehmen Entschädigungsforderungen gestellt werden. Diese belaufen sich auf 50,00€  pro Stunde und Mitarbeiter. Um die Entschädigung einzufordern, muss eine schriftliche Abmachung über die Startuhrzeit des Auftrags vorhanden sein. 

Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden durch den umziehenden Endkunden ohne eine direkte Kommunikation zwischen dem ausführenden Umzugsunternehmen und dem umziehenden Endkunden während dieser zwei Stunden wird als Stornierung des Auftrags betrachtet. Das Umzugsunternehmen ist somit bevollmächtigt den Ort der Dienstleistungserbringung zu verlassen und Relofair wird dem umziehenden Endkunden, bzw. dem Umzugsvermittler  85% der Leistung in Rechnung stellen. 

3.6.3 Fallen während der Dienstleistung unvorhersehbare Mehraufwände an, die weder vom umziehendem Endkunden noch von dem ausführenden Umzugsunternehmen beeinflussbar sind, wie beispielsweise eine plötzliche technische Störung des Hausliftes, Naturphänomene (z.B. Schneesturm) oder eine Strassensperrung direkt am Parkplatz der Wohnung, so kann das Umzugsunternehmen den entstandenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.

3.7 Haftung der Umzugsunternehmen im Falle von Reklamationen:

3.7.1 Abwicklung einer Reklamation

Die Bearbeitung von Reklamationen obliegt dem Vertragspartner des Endkunden, in der Regel Relofair oder dem Umzugsvermittler. Nach der vollständigen Erfassung eines Schadensfalls müssen Regressansprüche an die Versicherung des ausführenden Umzugsunternehmens weitergeleitet werden. Diese Abwicklung erfolgt üblicherweise intern zwischen den jeweiligen Versicherungsgesellschaften, um eine effiziente und sachgerechte Bearbeitung von Schadensfällen zu gewährleisten.

3.7.1 Haftung des ausführenden Umzugsunternehmens & Versicherungsnachweis: 

Die Haftung der Fachkraft für den Verlust oder die Beschädigung des Umzugsguts ist auf einen Betrag von 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung eines einzelnen Auftrags benötigt wird. Das Umzugsunternehmen ist verpflichtet, eine Mindesthaftpflichtversicherung für den Transport von Gütern in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum zu unterhalten. Spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung hat das Umzugsunternehmen den Nachweis über diese Versicherung, Relofair bzw. den Umzugsvermittler zur Verfügung zu stellen. 

Weitere Hinweise zur Haftung der Fachkraft sind aus Teil B: Allgemeine Haftungsbestimmungen dieses Vertrags zu entnehmen. 

3.7.2 Haftungsausschluss der Umzugsunternehmen (von B2C AGBs)

3.7.2.1  Das Umzugsunternehmen ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit  

der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
  2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
  4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
  5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Das Umzugsunternehmen den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
  6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
  7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1.

bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus

dieser Gefahr entstanden ist. Das Umzugsunternehmen kann sich auf die besonderen

Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Das Umzugsunternehmen alle ihr nach 

den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet

hat.

3.7.2.2 Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor,

Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und

Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen

Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) ("Zerbrechliche

Gegenstände"), ist der Nutzer dazu verpflichtet, (i) darauf hinzuweisen, dass es sich um

zerbrechliche Gegenstände handelt, und (ii) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig

zu verpacken und zu beschriften.

3.7.2.3 Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 3.7.2.2 nicht, entfällt die Haftung der

Fachkraft.

4. Haftungsausschluss Relofair 

4.1 Relofair ist nicht Partei des Vertrags zwischen Umzugsvermittler bzw. Lead Generator und ausführendes Umzugsunternehmen. Relofair ist dementsprechend weder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen der Umzugsvermittler bzw. Lead Generator noch derjenigen des ausführenden Umzugsunternehmens. Relofair schließt jedwede Haftung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung aus.

4.2 Relofair bringt die Vertragsparteien lediglich zusammen und unterstützt diese gemäß den Bestimmungen dieser AGB bei der Abwicklung der Aufträge. Dementsprechend betreffen die mehrwertsteuerlich relevanten Leistungen der Relofair lediglich die mit den Umzugsunternehmen vereinbarte Kommission.

4.3 Relofair haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere gewährleistet Relofair keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und/oder seiner Dienste. Insbesondere kann Relofair IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Massnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.

5. Kundenschutz 

Das Umzugsunternehmen verpflichtet sich gegenüber Relofair sowie den Umzugsvermittlern zum Kundenschutz.. Es ist dem Umzugsunternehmen untersagt, Kunden von Relofair oder den Umzugsvermittlern, die es im Rahmen seiner Tätigkeit kennenlernt, direkt oder indirekt über Dritte Umzugsdienstleistungen oder damit verbundene Leistungen anzubieten. Diese Einschränkung gilt auch bei Stornierungen von Aufträgen. Falls Zweifel bestehen, ob ein Kunde im Rahmen der Tätigkeit für Relofair oder durch die Umzugsvermittler bekannt wurde, obliegt es dem Umzugsunternehmen zu beweisen, dass der Kontakt zum Kunden außerhalb seiner Geschäftsbeziehung mit Relofair oder den Umzugsvermittlern entstanden ist

6. Vertragsstrafen 

Bei einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Relofair das Recht vor, grundsätzlich Vertragsstrafen zu verhängen. Die Höhe der Vertragsstrafen richtet sich nach Art und Schwere des jeweiligen Verstoßes und kann bis zu einer Höchstsumme von 50.000€ betragen.

7. Vertragslaufzeit 

Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, einen Monat und beginnt mit der Freischaltung des Online-Zugangs durch Relofair. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien vor Ablauf von vier Wochen zum Monatsende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtige Gründe aus Sicht von Relofair gelten Verstöße gegen Vertragsvereinbarungen, insbesondere nachweisliche Nicht- oder Falschmeldungen von Umzugsaufträgen, mangelnde Qualität oder Zahlungsverzug bei Mitgliedsbeiträgen bzw. Vermittlungsprovisionen.

Jede Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform oder in der elektronischen Form erfolgen, die die Schriftform ersetzt.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Der Nutzer darf seine Ansprüche gegen Relofair nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Relofair an Dritte abtreten.

8.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

8.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Relofair und der Nutzer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.

8.4 Auf die mit Relofair abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

8.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Relofair. Relofair ist jedoch berechtigt, den Nutzer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

Teil B: Allgemeine Haftungsbestimmungen

Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen der Umzugsunternehmen (Partner-Umzugsfirmen der Relofair GmbH)  gemäß § 451 g HGB

Stand: 01.12.2023

Das Umzugsunternehmen haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.

1. Haftungsgrundsätze

Das Umzugsunternehmen haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.

2. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von der Fachkraft wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von der Fachkraft auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Das Umzugsunternehmen wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

3. Transport- und Lagerversicherung

Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit der Fachkraft zu vereinbaren und eine Transportgüterversicherung abzuschließen.

4. Wertersatz

Hat Das Umzugsunternehmen für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

5. Besondere Haftungsausschlussgründe

(1) Das Umzugsunternehmen ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
  2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
  4. Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
  5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Das Umzugsunternehmen den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
  6. Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
  7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Das Umzugsunternehmen kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Das Umzugsunternehmen alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.

6. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Das Umzugsunternehmen nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.

(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.

7. Ausführender Möbelspediteur

Beauftragt Das Umzugsunternehmen für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.

Für Schäden nicht am Gut wie z. B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt die von Relofair vermittelte Fachkraft ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden ab.

8. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB

(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief), sowie mit Beilage von Fotos anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.

(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.

(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.

(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.

(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.

Haftungsausschluss

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